Ex-Verfassungsrichter Michael Bertrams: Angela Merkels Selbstherrlichkeit in der Flüchtlingspolitik

eigenes Werk

DÜSSELDORF – Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs von Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hat Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Flüchtlingspolitik Kompetenzüberschreitung und möglichen Verfassungsbruch vorgeworfen.

Auch wir fragen uns: War die selbstherrliche Außerkraftsetzung geltenden Rechts ein Staatsstreich?

Im Alleingang hat sie Hunderttausende Flüchtlinge ins Land gelassen. Das war zwar sehr mitfühlend, geschah aber ohne erkennbaren Plan.

Abgesehen davon wirft das Vorgehen der Kanzlerin die verfassungsrechtliche Frage auf, ob sie zu ihrem Alleingang überhaupt legitimiert war. In unserer repräsentativen Demokratie liegen alle wesentlichen Entscheidungen – gerade auch solche mit Auswirkung auf das Budget – in den Händen der vom Volk gewählten Abgeordneten.

So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Bundestag das letzte Wort darüber hat, ob bewaffnete deutsche Truppen in einen Auslandseinsatz geschickt werden. Ohne parlamentarische Zustimmung darf es solche Einsätze nicht geben…

Merkels Alleingang war deshalb ein Akt der Selbstermächtigung. Man könnte auch von einer selbstherrlichen „Kanzler-Demokratie“ sprechen.